Zuständigkeit
Der Zuständigkeitsbereich der SEG erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Reutlingen. Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit hat sich herauskristallisiert, dass Standorte nahe der Stadt Reutlingen aus folgenden Gründen besonders geeignet sind: Das meiste Einsatzaufkommen bei Nachalarmierungen der SEG ist im Stadtgebiet Reutlingen mit den Vororten zu verzeichnen. Des weiteren besteht immer die Möglichkeit kurzfristig am Klinikum am Steinenberg noch einen weiteren Notarzt auf zu nehmen. Aufgaben
- Medizinische Versorgung von Betroffenen bei Schadensereignissen aller Größenordnungen - Einrichten und Betreiben von Sichtungsstellen in Zusammenarbeit mit Ärzten - Einrichten von Verbandplatzstrukturen zur Aufnahme von Betroffenen - Unterstützung mit Logistik, Material und Technik für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz - Unterstützung des Rettungsdienstes bei Kapazitätsauslastung - Unterstützung bei Einsätzen der DRK Bereitschaften im Landkreis sowie der DRK Einsatzeinheiten
Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der SEG werden direkt von der Integrierten Leitstelle alarmiert. Die SEG ist organisatorisch der Kreisbereitschaftsleitung unterstellt. |