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14.01.2026

Das neue Katastrophenschutzgesetz in Baden-Württemberg

SWR Fernsehen fragte beim DRK-Kreisverband Reutlingen nach. 
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Das Bild zeigt DRK-Bereitschaftleiter Timo Merz im  Interview mit dem SWR Fernsehen
DRK-Bereitschaftleiter Timo Merz im Interview mit dem SWR Fernsehen für einen Beitrag in SWRAktuell.

Das Deutsche Rote Kreuz forderte schon lange gleiche Rechte für alle Helfenden im Katastrophenschutz. Bislang fehlten den Helferinnen und Helfern des DRK und der anderen Hilfsorganisationen landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung. Nur nach teils nachträglicher Ausrufung einer Katastrophe oder einer außergewöhnlichen Einsatzlage (AEL) durch die Behörden waren Freistellung und Lohnersatz geregelt.

Im Dezember 2025 wurde nun das neue Landeskatastrophenschutzgesetz im Landtag verabschiedet. Dieses sieht erweiterte Helferrechte auch ohne Ausrufung einer AEL bzw. eines Katastrophenfalls vor. Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattungsanspruch für Arbeitgeber sind dann gewährleistet, zudem können Ruhezeiten angeordnet werden.

Auch Kinder-/Pflegekosten und Sachschäden sind geregelt. Dies stärkt die Rechte der Helfer im Einsatz deutlich und bedeutet eine Anpassung an die bereits bestehenden Regelungen für Feuerwehr und THW. 

 

Das Bild zeigt DRK-Kreisbereitschaftsleiter Timo Merz und DRK-Kreisgeschäftsführer Thomas Födisch
DRK-Kreisbereitschaftsleiter Timo Merz und DRK-Kreisgeschäftsführer Thomas Födisch stellten sich den Fragen.

Es ist ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage. Das neue Katastrophenschutzgesetz definiert nun auch eine Freistellung der Helfenden bei „Einsätzen, Übungen und dienstlichen Terminen“, sofern diese von einer Katastrophenschutzbehörde veranlasst werden. 

Das neue Gesetz muss nun mit einer klaren Linie in der Praxis umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein einfaches und verbindliches Verfahren für Freistellung und Erstattung eingerichtet wird, das transparente Informationen für Behörden, Arbeitgeber und Ehrenamtliche enthält.

DRK-Kreisbereitschaftsleiter Timo Merz und DRK-Kreisgeschäftsführer Thomas Födisch betonen unisono: „Wir freuen uns, dass mit diesem Gesetz die Helfergleichstellung für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer beim DRK verbessert wird. Entscheidend wird sein, dass die erweiterten Helferrechte überall im Land verlässlich greifen.“ 

Auf dem Bild sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus den Bereitschaften Eningen und Pfullingen sowie Fahrzeuge des Bevölkerung- und Katastrophenschutzes zu sehen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Bereitschaften Eningen und Pfullingen stellten dem Fernsehteam das Fahrzeug „Gerätewagen Sanität” (GwSan) aus dem Fuhrpark des Katastrophenschutzes vor und demonstrierten den Aufbau eines beheizbaren Zeltes inklusive Wasch- bzw. Hygienestation.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Bereitschaften Eningen und Pfullingen stellten dem Fernsehteam das Fahrzeug „Gerätewagen Sanität” (GwSan) aus dem Fuhrpark des Katastrophenschutzes vor. Sie zeigten den Aufbau eines beheizbaren Zeltes inklusive Wasch- bzw. Hygienestation.
Der Gerätewagen Sanität ist mit allen Materialien und Gerätschaften ausgestattet, die für den Betrieb einer Behandlungsstelle für Patienten im Katastrophenfall benötigt werden. 

 

Weitere Informationen:

Das Land Baden-Württemberg setzt beim Katastrophenschutz fast ausschließlich auf ehrenamtliche Strukturen. Mit 6.000 Helferinnen und Helfern stellt das DRK rund 95 Prozent der behördlich eingeplanten Einheiten. Weitere 35.000 Ehrenamtliche engagieren sich in den Bereitschaften des DRK – sie werden bei größeren Lagen hinzugezogen, erhöhen die Durchhaltefähigkeit und schließen Lücken.

 

 

 

 

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