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Baden-Württemberg erhält ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz
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Baden-Württemberg erhält ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz. Heute endet das Anhörungsverfahren und der DRK-Landesverband hat dem Innenministerium seine Anmerkungen zum Entwurf übermittelt.
Die rund 6.000 Ehrenamtlichen des DRK bilden das Rückgrat des Katastrophenschutzes im Land.
Damit sie den gestiegenen Anforderungen gerecht werden können, benötigen sie eine moderne Ausstattung sowie klare Regeln, damit sie jederzeit ausrücken können – ohne bürokratische Hürden.
Die drei Kernanliegen sind:
Helfergleichstellung & Helferfreistellung
Das DRK fordert die rechtlich gleiche Behandlung wie bei der Feuerwehr. Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen werden verbindlich für Einsätze, Ausbildung und Übungen freigestellt, Verdienstausfälle werden erstattet und Arbeitgeber erhalten klare, einheitliche Informationen. Dadurch entsteht Planungssicherheit für alle Beteiligten und die Einsatzbereitschaft steigt.
Vollfinanzierung
Wir schlagen vor, dass das Land die Kosten für Ausstattung, Fahrzeuge einschließlich Unterbringung und Unterhalt, die Ausbildung sämtlicher Einsatz- und Führungskräfte sowie die notwendigen Verwaltungskosten vollständig und planbar übernimmt. Dazu gehört auch ein verlässlicher Ersatz- und Nachbeschaffungszyklus.
Neue Strukturen
Das DRK möchte kleinere, modular kombinierbare Einheiten mit klaren Leistungsprofilen (Sanität, Betreuung, Verpflegung, Logistik) einführen. Ergänzend soll die Einsatzleitung Fachdienste landesweit einheitlich geregelt und ausgestattet werden. Damit beschleunigen wir die Alarmierung, erhöhen die Skalierbarkeit und ermöglichen autarke Hilfe auch über mehrere Tage.
Das DRK wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv und transparent begleiten und steht für den Austausch bereit.
Weitere Informationen zum Bevölkerungsschutz, der Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer seitens des DRK-Kreisverband Reutlingen finden Sie unter folgenden Links:
Was ist eine Einsatzeinheit im Bevölkerungsschutz?
Neuausstellung der kreisweiten Einsatzeinheit 3.
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